Hansa Rostock erwägt Berufung gegen DFB-Urteil
Rostock (dpa) - Fußball-Drittligist FC Hansa Rostock erwägt gegen die Bestrafung wegen des wiederholten Fehlverhaltens seiner Anhänger vorzugehen.
„Wir werden nun all unsere Möglichkeiten prüfen und können gegebenenfalls innerhalb von sieben Tagen in Berufung gehen“, sagte der für Prävention und Stadionmanagement zuständige Vorstand Rainer Friedrich. Für den Verein sei das Urteil durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nicht befriedigend. „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Einlassungen nicht umfänglich Rechnung getragen hat“, sagte Friedrich.
Das DFB-Sportgericht hatte den einstigen Erstligisten in Frankfurt am Main wegen zwölf Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro verurteilt. Zudem droht Hansa ein Heimspiel der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Bewährungsdauer für diese Strafe beträgt acht Monate. Bei Auswärtsspielen der Risikostufen 2 und 3 muss der Club den Einsatz von eigenen qualifizierten Ordnungskräften in ausreichender Anzahl sicherstellen.
„Für den Verein sprechen seine präventiven Bemühungen. Es ist hervorzuheben, was Hansa insbesondere im sozialpädagogischen Bereich leistet. Daher hat das Sportgericht die Möglichkeit der Aussetzung des Teilausschlusses zur Bewährung gesehen und zugunsten des Vereins wahrgenommen“, sagte der stellvertretende Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz in seiner Urteilsbegründung. Gegen das Urteil kann Hansa innerhalb einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen.