Djakpa hatte gegen das Strafmaß Einspruch erhoben. Der Verteidiger fehlt den Frankfurtern damit in den Partien am Samstag gegen Erzgebirge Aue und am 23. April bei Alemannia Aachen. Djakpa war am Mittwoch vom Sportgericht wegen einer Tätlichkeit im Spiel beim MSV Duisburg (0:2) für drei Partien gesperrt worden und musste deshalb bereits gegen den FC Ingolstadt zuschauen.
Der Profi von der Elfenbeinküste hatte dem am Boden liegenden Duisburger Bruno Soares auf den Unterbauchbereich getreten. Schiedsrichter Florian Steuer (Menden) hatte die Szene nicht beobachtet, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermittelt und nach Ansicht der Fernsehbilder eine Strafe beantragt hatte.
„Constant Djakpa hat in der Verhandlung vorgetragen, dass er sich mit dem Tritt vor einem Sturz schützen wollte und Angst um den durch eine Vorverletzung geschädigten Fuß hatte. Dies werten wir als Schutzbehauptung. Das Strafmaß bewegt sich am unteren Ende des Strafrahmens. Eine noch kürzere Sperre war nicht möglich, weil kein sportwidriges Verhalten des Spielers Bruno Soares zu erkennen war“, begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil.