Aussagen von Richter Rupert Heindl zum Urteil

München (dpa) - Die Kernaussagen von Richter Rupert Heindl in der Urteilsbegründung im Prozess gegen Uli Hoeneß. Das Landgericht München verurteilte den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

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„Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir Ihnen nicht ab. Sie waren getrieben von der Angst vor Entdeckung. Sie hatten viele Jahre Zeit, Ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Sie haben es nicht getan, sondern, wie Sie selbst eingeräumt haben, auf Zeit gespielt. (...) Die Dimensionen waren Ihnen bekannt. Die Grundentscheidung haben Sie getroffen. (...) Wir kommen zu dem Ergebnis, dass nur mit den vorgelegten Unterlagen keine wirksame Selbstanzeige hätte erstattet werden können. Es ist keine missglückte Selbstanzeige, sondern eine unzureichende Selbstanzeige. (...) Dennoch haben wir natürlich ganz erheblich zu Ihren Gunsten das Geständnis gewertet. (...) Es wird manchmal vergessen, dass die Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt ist. (...) Über Ihre Lebensleistung ist schon so viel gesagt worden - das möchte ich nicht wiederholen.“