Bayern-Aufsichtsrat: Hoeneß soll im Amt bleiben
München (dpa) - Bayern-Präsident Uli Hoeneß soll trotz der Anklage wegen Steuerhinterziehung im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden des Clubs bleiben. Das teilte der deutsche Fußball-Rekordmeister mit.
Der Aufsichtsrat des Vereins sei „einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“, hieß es in einer Mitteilung. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II hatte zuvor die Anklage gegen Hoeneß „unverändert“ zugelassen. Als erster Verhandlungstag ist der 10. März 2014 angesetzt.
Der FC-Bayern-Miteigentümer Audi will sich nicht zur Cuasa Hoeneß äußern. Ein Sprecher des Autobauers verwies in Ingolstadt auf eine Mitteilung des Fußballclubs. Die VW-Nobelmarke Audi ist mit 9,1 Prozent an der FC Bayern München AG beteiligt.
Die Erklärung des FC Bayern-Aufsichtsrates in Auszügen im Wortlaut:
„Der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG ist einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll.
Der Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein Rechtsgutachten über die Pflichtenlage des Aufsichtsrats im Steuerfall Uli Hoeneß eingeholt. Das Gutachten (...) kommt zu dem Ergebnis, dass es im Rahmen des den Mitgliedern des Aufsichtsrats zustehenden Ermessens liegt, Herrn Hoeneß keinen Amtsverzicht nahezulegen, sondern ihm das Vertrauen für die Fortführung seines Amtes auszusprechen (...).
Die für den Aufsichtsrat maßgeblichen Gesichtspunkte, dass sich Uli Hoeneß über 30 Jahre lang hervorragende Verdienste um den FC Bayern München erworben habe, dass er für den FC Bayern München eine wichtige Führungspersönlichkeit sei und dass er nach dem Ergebnis zweier vom FC Bayern München in Auftrag gegebener öffentlicher Umfragen von einer überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des FC Bayerns München eV unterstützt werde, seien sachgerechte Gesichtspunkte, die ohne Zweifel geeignet seien, die getroffene Entscheidung zu stützen.
Demgegenüber kenne das Gesetz für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung. Vielmehr gebe es hinreichend Beispiele für Fälle, in denen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder selbst börsennotierter Gesellschaften ihr Mandant behalten haben, obwohl ihnen der Vorwurf gemacht wurde, in anderen Lebensbereichen strafrechtliche Pflichten verletzt zu haben.
Auch die Vorstellung, die im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG vertretenen Vorstandsmitglieder von deutschen Groß-Unternehmen müssten dafür sorgen, dass die FC Bayern München AG eine „zero tolerance“-Politik gegenüber Herrn Hoeneß verfolge, sei fehlerhaft. Eine solche Verpflichtung gebe es selbst in börsennotierten Aktiengesellschaften nicht, und schon gar nicht gebe es sie im Hinblick auf Pflichtverletzungen im Privatbereich.“
Die Mitglieder des neunköpfigen Aufsichtsrats der FC Bayern AG: