Damit wurden zwei Vorfälle bei den Bundesligaspielen der Bayern am 3. März bei 1899 Hoffenheim und am 16. März bei Bayer Leverkusen geahndet, als Münchner Fans im Gästeblock Rauchbomben gezündet und Bengalische Feuer abgebrannt hatten.
Der Verein stimmte dem Urteil zu, muss demnächst aber mit einer weiteren Bestrafung rechnen. Einige Bayern-Fans waren am vergangenen Samstag beim 1:0-Sieg gegen Eintracht Frankfurt mehrfach durch die gleichen Verfehlungen negativ aufgefallen.