Brandstiftungs-Prozess: Brenos Frau erscheint nicht

München (dpa) - Im Prozess gegen den Fußball-Profi Breno ist seine Frau Renata am Mittwoch nicht im Zeugenstand erschienen. Ihr Anwalt habe dem Landgericht München kurz vor Beginn der Sitzung mitgeteilt, sie wolle von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, sagte Richterin Rosi Datzmann.

Renata Borges werde daher nicht vor Gericht erscheinen. Stattdessen wurden noch einmal Telefonprotokolle von sehr religiösen Gesprächen Renatas mit Bekannten aus der Zeit nach der Brandnacht verlesen. Wegen Problemen bei der Übersetzung musste die Verlesung wiederholt werden. „Er wurde ein Anderer an diesem Tag“, sagte die Ehefrau über Breno demnach. Und: „Satan hatte schon von seinem Körper Besitz ergriffen.“ Nach dem Brand habe Breno gesagt: „Wenn ich festgenommen werde, ist mein Leben zu Ende.“ Sie betonte während des Gespräches auch, dass sie an seine Unschuld glaube.

Das Landgericht muss herausfinden, ob der heute 22-jährige Breno Vinicius Borges im September vergangenen Jahres seine gemietete Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald in Brand gesteckt hat, in dem das Ehepaar mit drei Kindern lebte. Das Anwesen brannte aus und musste abgerissen werden. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe.

Breno hat sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen der schweren Brandstiftung geäußert. Seiner Ehefrau wäre bei der Aufklärung des Falles möglicherweise eine Schlüsselrolle zugekommen. Nach dem Feuer in ihrem Anwesen lebte Breno mit seiner Familie in einem anderen Haus. Da sein Vertrag beim FC Bayern Ende Juni ausläuft, ist Breno mit seinen Frau und den drei Kindern nach Angaben seines Anwalts inzwischen bei seinem Freund und Mannschaftskollegen Rafinha untergekommen.

Wie und wo genau das Feuer in der Villa von Fußball-Profi Breno ausbrach, ist nach Ansicht eines Gutachters weiter unklar. „Nach meinem Dafürhalten ist es nicht auszuschließen, dass ein technischer Defekt vorgelegen hat“, sagte der Sachverständige Peter Schildhauer vor dem Landgericht. Nicht auszuschließen sei auch, dass eine Kerze, offene Flammen oder eine heiße Halogenlampe Brandursache waren. Aber auch Brandstiftung sei möglich - selbst wenn keine Rückstände eines Brandbeschleunigers gefunden worden seien.

Schildhauers Ansicht nach muss das Feuer nicht zwangsläufig an mehreren Stellen im Haus ausgebrochen sein. Es könnte auch entweder im Gästezimmer im Keller des Hauses begonnen haben oder im Fernsehzimmer im Erdgeschoss. Schildhauer brachte auch die Möglichkeit eines sogenannten Flashovers ins Spiel, bei dem ein Zimmerbrand wegen der starken Hitze schlagartig in einen vollen Hausbrand übergeht.