Die Antworten zum Phantomtor

Das kuriose (Nicht-)Tor in Hoffenheim führt zu der Frage: Wie gerecht kann oder muss der Fußball sein?

Hoffenheim. Die TSG Hoffenheim hat form- und fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des 1:2 verlorenen Spiels eingelegt. Wer entscheidet wann?

Zuständig ist das Sportgericht des DFB. Weil das am Freitag beim DFB-Bundestag in Nürnberg umbesetzt wird, kann das Gericht erst in der nächsten Woche eine mündliche Verhandlung ansetzen. Ein Urteil sollte bis Ende Oktober fallen.

Eigentlich keine. Der Weg für eine Spielwiederholung ist nur frei, wenn ein Regelverstoß des Schiedsrichters eindeutig festgestellt werden kann — und zudem das Ergebnis entscheidend beeinflusst worden ist. Doch Schiedsrichter Felix Brych hat allem Anschein nach keinen Regelverstoß begangen, sondern eine Fehlentscheidung gefällt. Während eine Spielwiederholung prinzipiell als Möglichkeit vorgesehen ist, gibt es für die Realisierung eines Vorschlags von Rudi Völler, 22 Minuten als Zeit nach der Fehlentscheidung wiederholen zu lassen, überhaupt keinen Spielraum.

Nein, speziell bei Wiederholungsspielen behält sich der Weltverband Fifa das letzte Wort vor. Der DFB sucht derzeit die Abstimmung mit der Fifa. Vom Weltverband gab es nur die Erklärung, dass man „auf eine mögliche Anfrage des DFB“ warte.

Mit diesem Begriff schützt sich der Fußball seit Jahrzehnten vor Rechts- und Verfahrensstreitigkeiten in der Folge falscher oder strittiger Schiedsrichter-Entscheidungen. Wenn der Nachweis einer Fehlentscheidung durch Fernsehbilder die Basis für Einsprüche wäre, würde es zu einer Flut von Einsprüchen kommen. Deshalb unterscheidet man zwischen Regelverstoß (einer nicht durch das Regelwerk gedeckten Entscheidung) und einer Tatsachenentscheidung, die auch dann unantastbar ist, wenn sie auf einer falschen Wahrnehmung beruht.

Die Entscheidung war mindestens ebenso skurril, der öffentliche Druck, der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, aber sicher größer, weil es am 32. Spieltag geschah und für beide Vereine viel von dieser Entscheidung abhing: Es ging um den Meistertitel für Bayern und Nürnbergs Abstieg.

Allerdings wusste das Sportgericht auch damals um die Position der Fifa in Sachen Tatsachenentscheidung und drechselte eine Urteilsbegründung, in der man das Zusammenspiel von Osmers mit seinem Linienrichter Jörg Jablonski, der bei der Aktion von Thomas Helmer einen Treffer gesehen haben wollte, als eine Art Regelverstoß interpretieren konnte. Die Fifa war über das Urteil nicht glücklich und kritisierte den DFB, griff aber nicht ein.

Die Torlinien-Technologie gilt als ausgereift und wird von vielen begrüßt. Bei der WM 2014 in Brasilien wird die von einer Firma aus Würselen entwickelte Technik „GoalControl“ eingesetzt. Ein Vertreter des Unternehmens erklärte: „Ein Phantomtor wie in Hoffenheim ist mit unserem System ausgeschlossen.“