Sperrung der Südtribüne? Kontrollausschuss fordert harte Bestrafung für den BVB
Dortmund (dpa) - Borussia Dortmund droht ein Bundesligaspiel ohne die legendäre Gelbe Wand. Auf die massiven Zuschauer-Vorkommnisse beim Spiel gegen RB Leipzig reagierte der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes wie erwartet mit voller Härte.
Neben der Sperrung der Südtribüne soll der Revierclub 100 000 Strafe zahlen. Einen entsprechenden Antrag hat das Gremium dem Bundesliga-Tabellenvierten zugestellt. Die Borussia ließ zunächst offen, ob sie diesem Strafmaß zustimmt. „Der BVB wird diesen Antrag sorgfältig - auch vor dem Hintergrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse - prüfen und gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss bis zum kommenden Montag fristgerecht Stellung beziehen“, teilte der Verein nur wenige Minuten nach dem Eingang des DFB-Schreibens mit.
Kurz zuvor hatte BVB-Trainer Thomas Tuchel noch den Wunsch geäußert, dass der Sport wieder mehr in den Vordergrund rückt. Er wolle seine Mannschaft mit etwas mehr Ruhe auf die anstehenden Aufgaben am Samstag gegen Darmstadt und am Dienstag in der Champions League gegen Benfica Lissabon vorbereiten. „Das Thema ist jetzt ganz klar abgeschlossen und muss abgeschlossen sein. Wenn ein Urteil verkündet wird, wird es eventuell für uns auch wieder ein Thema werden.“
Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, hatte sich mit klaren Worten positioniert: „Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden.“
BVB-Anhänger hatten RB-Leipzig-Offizielle und den Verein insgesamt auf Spruchbändern und mit Gesängen massiv beleidigt und diffamiert. Es gab Bierbecherwürfe in Richtung Stadion-Innenraum, RB-Spieler waren mit einem Laserpointer irritiert worden. Ein Mitarbeiter eines TV-Senders war nur knapp einer Verletzung entgangen, nachdem Zuschauer mit einer Metallstange geworfen hatten.
Gäste-Fans waren im Umfeld der Dortmunder Arena mit Gegenständen, unter anderem mit Steinen, beworfen worden. Es hatte zehn Verletzte gegeben. Auf die Vorfälle außerhalb des Stadions hat die DFB-Sportgerichtsbarkeit nach eigenen Angaben jedoch keinen Zugriff. Hier liege die alleinige Zuständigkeit bei staatlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder ordentlichen Gerichten.
Für den BVB kommt erschwerend hinzu, dass die Fans nicht zum ersten Mal auffällig wurden. Nach diversen und mit Geldstrafen geahndeten Pyro-Vergehen steht der Club unter Bewährung. Nun fordert der Kontrollausschuss, dass die Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen den BVB widerrufen wird.
Damals war ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt worden. Sollte das DFB-Sportgericht dem Antrag des Kontrollausschusses folgen, könnte die Südtribüne nun komplett leer bleiben - zumindest bei einer Begegnung. Sie gilt als größte Stehplatztribüne der Welt und fasst rund 24 500 Zuschauer
Wieder im Fokus steht auch ein beleidigendes Banner im Bundesligaspiel des BVB in Leipzig am 10. September 2016; dies kommt nun ebenfalls zur Anklage. Weitere Vorfälle, so etwa beim BVB-Auftritt als Gast von 1899 Hoffenheim am 16. Dezember 2016 und am 19. Januar in Mainz, werden gleichfalls in die Ermittlungen einbezogen.
Der BVB hat bis zu diesem Montagmittag Zeit, um sich zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu äußern. Stimmt der Verein dem Antrag zu, wird direkt ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts gefällt. Falls der BVB nicht zustimmt, folgt eine Verhandlung vor dem Sportgericht.