Mehrfachbeteiligungen eingeschränkt - Bestandsschutz für VW
Neu-Isenburg (dpa) - Im Profifußball sind Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen und Investoren an Clubs künftig eingeschränkt - nicht aber im viel diskutierten Fall von VW.
„Zum Schutz von Integrität und Glaubwürdigkeit“ im sportlichen Wettbewerb darf demnach niemand an mehr als drei Kapitalgesellschaften in der 1. und 2. Bundesliga unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Dies beschloss die Ligaversammlung in Neu-Isenburg. Für Volkswagen bestehe nach Angaben von Christian Seifert wie für andere bisher mehrfach engagierte Konzerne aber „ein Bestandsschutz“.
Gerade die Fußballoffensive des Automobilunternehmens VW hat zuletzt für Unmut in der Szene gesorgt. Der Profibetrieb des VfL Wolfsburg gehört zu 100 Prozent der Volkswagen AG, VW-Tochter Audi ist Anteilseigner beim FC Bayern München, eine Audi-Tochter wiederum am Zweitliga-Spitzenreiter FC Ingolstadt beteiligt.
Verwickelt sind auch die Personalien: Beim FC Bayern ist Audi-Chef und Volkswagen-Vorstand Rupert Stadler ebenso im Aufsichtsrat wie VW-Konzernboss Martin Winterkorn. Die VW-Vorstandskollegen Francisco Javier Garcia Sanz (Einkaufschef) und Hans Dieter Pötsch (Finanzchef) sitzen wiederum im Kontrollgremium des VfL Wolfsburg.
Der zweitgrößte Automobilkonzern der Welt sponsert insgesamt 16 Clubs in den beiden höchsten deutschen Ligen. Zudem spielt VW in der 2. Liga mit seinen Töchtern Seat und die VW-Bank beispielsweise bei Eintracht Braunschweig eine gewichtige Sponsorrolle.
Die große personelle Nähe zwischen zwei klaren Konkurrenten wäre in der Wirtschaft undenkbar. „Natürlich kann das ein Geschmäckle haben, etwa bei Plänen für die möglichen Neuverpflichtungen im Kader“, sagte ein Konzern-Insider. Kritiker befürchten ein VW-Kartell im Profifußball. „Wenn VW das richtig ernst nimmt, werden alle Grenzen gesprengt“, sagte Borussia Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten beim so erstarkten Europa-League-Viertelfinalisten und Bundesliga-Zweiten VfL Wolfsburg.
Winterkorn sagte kürzlich im Magazin „Stern“: „Generell sind unsere Engagements immer wirtschaftliche Entscheidungen mit Blick auf den Autoabsatz in den Regionen.“ Auf die Frage, ob künftig der VW-Vorstand mitrede, wo VfL-Stürmerstar Kevin De Bruyne spielt, sagte der Konzernlenker: „Ich halte mich da raus.“
Generell meinte der 67-Jährige über seine Fußballliebe: „Warum sollte man die Leidenschaften Fußball und Auto, die ich habe, nicht geschäftlich verbinden?“ Winterkorn und sein Vorstandsteam sind laut Aktienrecht generell zur „ordentlichen und gewissenhaften“ Geschäftsführung verpflichtet. Diese Sorgfaltspflicht ist einklagbar, wenn beispielsweise die Dividende leidet.
Unternehmen dürfen nach der Satzungsänderung des Ligaverbandes künftig nur bei einem seiner drei Clubs mit zehn oder mehr Prozent beteiligt sein. Mehrheitsbeteiligungen sind aufgrund der 50+1-Regel weiterhin nur nach einer mehr als 20-jährigen ununterbrochenen Förderung möglich - wie es derzeit im Fall von Milliardär Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim umgesetzt wird.
„Wir sehen keinen akuten Fall, der tatsächlich anstehen würde“, sagte Seifert auf die Frage, ob Clubs von der neuen Regelung derzeit konkret betroffen seien. „Ich sehe nicht, dass sich ein Unternehmen an einem vierten Club beteiligen möchte. Es geht mehr darum, einen bisher ungeregelten Zustand zu regeln.“