Nach Ehrenrat-Beschluss Oberlandesgericht verhandelt Streit im Schalker Aufsichtsrat

Hamm/Gelsenkirchen (dpa) - Das Oberlandesgericht Hamm befasst sich am kommenden Montag mit einem Streit im Aufsichtsrat des Bundesligisten FC Schalke 04.

Foto: dpa

Hintergrund ist, dass sich Aufsichtsratsmitglied Andreas Horn gegen einen Beschluss des Schalker Ehrenrates wendet, der ihn für zwölf Monate aus dem Schalker Kontrollgremium suspendiert hat.

Ein Sprecher von Schalke 04 präzisierte, dass es sich um eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Verein und Horn handele und nicht um eine zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies und Horn.

Horn wandte sich gegen einen Beschluss des Schalker Ehrenrates vom 27. Februar 2017, ihn für zwölf Monate aus dem Schalker Kontrollgremium zu suspendieren. Der Ehrenrat hatte den Versuch von Horn, Tönnies im Jahr 2016 zum Verzicht auf Wiederwahl oder zu einem späteren Rückzug zu bewegen, als Verstoß gegen die Vereinssatzung bewertet und das Vorgehen von Horn als unsportlich und unehrenhaft bezeichnet.

Das Landgericht Essen hatte mit einem Urteil vom 8. Mai 2017 die Suspendierung Horns als grob unbillig eingeordnet und der einstweiligen Verfügung Horns zugestimmt. Horn hatte zuvor beim Landgericht beantragt, den Beschluss des Ehrenrates bis zum für Montag anberaumten Berufungsverfahrens auszusetzen.

Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Essen mit einem weiteren und noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 14. August 2017 die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, weil der Kläger diese nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Monatsfrist vollzogen habe, teilte das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag mit.