Relegation am Grünen Tisch: Wie geht's weiter?
Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) vom vergangenen Dienstag zurückgewiesen.
Berlins Anwalt Christoph Schickhardt hat angekündigt, dass Hertha in Berufung geht. Nun muss das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Götz Eilers entscheiden.
Da in diesem Fall Eilbedürftigkeit besteht, wird es noch diese Woche zusammentreten. Die Fristen wurden auf jeweils 24 Stunden für die Einlegung und die Begründung des Einspruchs verkürzt. Als letzte Instanz kämen dann das unabhängige Deutsche Sportschiedsgericht oder das Schiedsgericht der Lizenzvereine im Profifußball infrage.
Zusätzlich zu diesem juristischen Streit ermittelt der DFB-Kontrollausschuss unter DFB-Chefankläger Anton Nachreiner gegen die Hertha-Spieler Lewan Kobiaschwili, Thomas Kraft, Andre Mijatovic und Christian Lell. Kobiaschwili soll Schiedsrichter Wolfgang Stark nach dem Schlusspfiff geschlagen haben, die anderen Profis sollen ihn bedrängt und beleidigt haben. Auch Fortuna-Kapitän Andreas Lambertz droht eine Strafe, weil er im Innenraum des Stadions ein Bengalisches Feuer in der Hand hielt.
Zudem wird gegen beide Vereine ermittelt: Gegen die Berliner, weil ihre Fans die verbotenen Bengalos abgebrannt und auf den Rasen geworfen hatten. Gegen Fortuna, weil Tausende Fans während der Nachspielzeit auf den Platz gestürmt waren und die 21-minütige Spielunterbrechung erzwungen hatten. Das Sportgericht kann dies im Einzelrichterverfahren und somit nicht öffentlich entscheiden.