Relegation: Sportrechtler Räker entdeckt „Verfahrensfehler“
Berlin (dpa) - Der Hamburger Sportrechtler Jan Räker hat nach der Verhandlung zum Einspruch von Hertha BSC gegen das Relegationsspiel in Düsseldorf „klare Verfahrensfehler“ des DFB-Sportgerichts angeprangert.
Er bezieht sich darauf, dass das Gericht in Frankfurt/Main von Hertha vorgelegte Videos und Fotos aus formellen Gründen nicht zugelassen habe. „Das ist genau die Art von Rechtsfehlern, die bei einer übergeordneten Instanz, also auch vor einem ordentlichen Gericht, wenn die Hertha dorthin gehen würde, dazu führen könnten, dass die Entscheidung aufgehoben wird“, sagte Räker der Nachrichtenagentur dpa.
Auf den Fotos ist zu sehen, wie Hertha-Spieler von Düsseldorfer Fans angefasst werden, wie an ihnen gezerrt wird und wie ein Spieler aus einer Entfernung von 30 Zentimetern von einem Fortuna-Anhänger angeschrien wird. „Das DFB-Bundesgericht ist daher gut beraten, sich die Bilder anzuschauen, denn sie könnten entscheidungserheblich sein“, sagte Räker. Dennoch spricht der Jurist, der unter anderem beim Hamburger SV als Justiziar tätig war, von einem „Grenzfall“, da die Bilder auch in beiden Richtungen interpretiert werden könnten. „Diese Bilder jedoch nicht zuzulassen, ist ein ganz klassischer Verfahrensfehler“, betonte Räker.
Das DFB-Sportgericht hatte den Antrag von Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt auf Zulassung der Bilder und Videos formell mit dem Hinweis abgelehnt, man habe die Vorgänge im Fernsehen verfolgen können. Anhand der Bilder könne man aber nachvollziehen, warum Hertha-Spieler sagten, sie hätten Angst gehabt, meinte Räker.