Nach Club-Opposition Wohl noch mehr abgelehnte Mitgliedsanträgen bei 96
Hannover (dpa) - Fußball-Bundesligist Hannover 96 hat möglicherweise mehr Mitgliedsanträge abgelehnt als die bislang bekannten 119. Dies berichtete die Interessensgemeinschaft Pro Verein 1896. Der Club wollte sich dazu nicht äußern.
Clubchef Martin Kind hatte in der vergangenen Woche die Entscheidung bestätigt, 119 Anträge abgelehnt zu haben. Diese waren gebündelt über die IG Pro Verein eingereicht worden. „Mittlerweile haben sich bei uns weitere Personen gemeldet, deren Einzelanträge auch abgelehnt worden sind“, sagte ein Sprecher der Interessensgemeinschaft der Deutschen Presse-Agentur.
Die IG hatte das Vorgehen als „beispielloses Vorgehen“ bezeichnet und fehlende Jahresbeiträge im zweistelligen Tausend-Euro-Bereich hingewiesen. Die Anträge seien mit „nichtssagenden Mitteilungen“ abgelehnt worden. Anfragen zu den Beweggründen des Clubs von Seiten „des Fanbeirates und sogar der Vereins-Aufsichtsräte Kramer und Nestler blieben vom Vorstand bislang unbeantwortet“, hieß es weiter.
Der gewählte 96-Fanbeirat hatte Kind aufgefordert, bis zum 12. Juli Stellung zu beziehen. Von einem möglichen Stimmungsboykott, mit dem laut Medienberichten gedroht worden sei, könne aber keine Rede sein. „Das war so nicht gemeint“, hieß es aus dem Fanbeirat. Der Pro-Verein-Sprecher meinte: „Ein Stimmungsboykott ist immer ein sehr drastisches Druckmittel. Wir wollen andere Mittel und Wege finden.“
Als Hintergrund für die abgelehnten Anträge wird der Dauerstreit zwischen Kind und der Vereinsopposition vermutet. Kind will noch in diesem Jahr die Mehrheit bei der entscheidenden Gesellschaft des Bundesligisten übernehmen, der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Diese Gesellschaft hält die Lizenz für den Spielbetrieb in der Bundesliga.
Wegen wiederholten Fehlverhaltens seiner Fans muss Hannover 96 75 000 Euro Geldstrafe zahlen. Im Wiederholungsfall droht dem Aufsteiger bei einem Heimspiel zudem ein Teilauschluss der Öffentlichkeit, teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit. Das DFB-Sportgericht verurteilte den Club wegen gezündeter Böller aus dem Block von 96-Fans während der Zweitligaspiele in Würzburg und gegen Braunschweig. Zudem wurde der Platzsturm einiger Fans nach dem letzten Saisonspiel in Sandhausen sanktioniert. Hannover 96 kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.