Gerichtsurteil Wolfsburg darf bei DFB-Geldstrafe Täter in Regress nehmen
Wolfsburg (dpa) - Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg darf bei einer verhängten Geldstrafe wegen Abbrennens von Pyrotechnik identifizierte Täter in Regress nehmen. Das hat das Landgericht Braunschweig entschieden.
Ähnlich hatte auch der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2017 entschieden. Der Verein hatte gegen zwei Fans Anklage erhoben, weil diese im Dezember 2014 während des Spiels bei Hannover 96 unerlaubt Pyrotechnik gezündet hatten. Der Deutsche Fußball-Bund hatte den Verein wegen des Vergehens zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt.
Nach Urteil des BGH sind Bundesliga-Clubs berechtigt, gegen ermittelte Täter vorzugehen und diese in Regress zu nehmen. Der VfL Wolfsburg und die beiden Fans hatten sich auf einen Vergleich geeinigt. Danach mussten die Täter 3500 Euro von der Strafzahlung übernehmen.
„Besucher eines Bundesliga-Spiels, die sich nicht an die im Stadion geltenden Regeln halten, und entsprechend ermittelt werden, müssen daher für ihr Fehlverhalten haften“, sagte VfL-Geschäftsführer Tim Schumacher.