Born: „nicht verhältnismäßig“ Bullenkopf-Wurf: Dynamo Dresden legt Berufung ein
Dresden (dpa) - Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden wird Berufung gegen das sogenannte Bullenkopf-Urteil einlegen.
„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist“, erklärte Geschäftsführer Michael Born in einer am 9. November veröffentlichten Mitteilung. Durch das Urteil werde „keine präventive Wirkung entfalten“.
Nach dem Wurf eines abgetrennten Bullenkopfes während des Pokalspiels gegen RB Leipzig soll Dresden eine Geldstrafe von 60 000 Euro zahlen und ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes entschieden. In der Urteilsbegründung war den Dresdnern durch den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt worden.
„Dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel“, kritisierte der sächsische Zweitligist. „Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen. Das unverhältnismäßig hohe Strafmaß wirft uns in der Arbeit, die Dynamo Dresden seit Jahren leistet, zurück.“ Geschäftsführer Born kündigte an: „Deshalb werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen.“