Regionalliga DFB-Revisionsverhandlung in Sachen Cottbus am 27. Februar
Frankfurt/Main (dpa) - Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 27. Februar die Revision des Kontrollausschusses im Zusammenhang mit rassistischen Vorfällen beim Regionalligisten Energie Cottbus.
Der Verein war zunächst vom Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) am 24. November 2017 wegen „unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger“ beim Meisterschaftsspiel gegen Babelsberg 03 am 28. April 2017 zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Das NOFV-Verbandsgericht hob dieses Urteil in nächster Instanz später auf. Dagegen legte der DFB-Kontrollausschuss Revision ein.
Parallel dazu war Babelsberg mit einer Geldstrafe von 7000 Euro belegt worden. Der Verein aus Brandenburg weigert sich aber zu zahlen und riskiert eine Spielsperre. Den Antrag für ein Verfahren gegen Babelsberg wegen der Zahlungsverweigerung hatte der NOFV vor dem eigenen Verbandsgericht zu Beginn der Woche gestellt.
Babelsberg akzeptiert zwar das Urteil wegen des Abbrennens von Pyrotechnik. Der Verein wendet sich aber dagegen, dass es in der Urteilsbegründung des NOFV eine Gleichsetzung zwischen den Naziparolen der Cottbuser Fans und der Reaktion der eigenen Anhänger („Nazischweine raus“) gegeben habe.