Regionalliga Bis Dienstag Entscheidung zu Babelsberg 03
Potsdam (dpa) - Nach „ausgiebiger Prüfung“ will der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) bis spätestens Dienstag darüber entscheiden, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den Regionalligisten Babelsberg 03 gestellt wird.
„Wir sind gut beraten, dazu vorbereitende Maßnahmen zu treffen“, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs. Er wies darauf hin, dass Babelsberg bisher auf zwei Mahnungen zur Zahlung einer verhängten Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro nicht reagiert habe. Der Regionaligist hatte nocheinmal bekräftigt, nicht zu zahlen.
Laut Fuchs könnte bei einer Verurteilung in einem Verfahren eine Spielsperre drohen „wenn der Verein den Verpflichtungen laut Paragraf 28 nicht nachkommt“. Für diesen Fall kündigte der Viertligist den Gang vor ein ordentliches Gericht an.
Die Brandenburger waren wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Spiel gegen Energie Cottbus im April 2017 verurteilt worden. Der Verein beklagt, dass in der Urteilsbegründung auch aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan „Nazischweine raus“ in Erwiderung von Attacken Cottbuser Anhänger gerufen habe. „Solange auch nur der leiseste Anschein erweckt wird, dass das sanktioniert wird, können wir das Urteil nicht akzeptieren“, sagte Vorstandschef Archibald Horlitz. „Die Sanktion für das Abbrennen von Pyrotechnik nehmen wir hingegen hin.“
Cottbus hatte wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Fällen 6000 Euro zahlen müssen. Ein zweites Urteil wegen „rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen“ mit einer Strafzahlung von 5000 Euro wurde nach Energie-Berufung aufgehoben. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes hatte daraufhin Revision eingelegt.