CAS weist Einspruch des FC Malaga gegen Ausschluss zurück
Lausanne (dpa) - Der FC Málaga ist vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) mit seinem Einspruch gegen den Ausschluss aus der Europa League in der Saison 2013/14 gescheitert.
Das dreiköpfige CAS-Gremium unter dem Vorsitz des deutschen Juristen Ulrich Haas bestätigte die Entscheidung der Europäischen Fußball-Union (UEFA) vom Dezember des vergangenen Jahres.
Wegen Verstößen gegen das Financial Fair Play muss der spanische Club zudem eine Geldstrafe in Höhe von 300 000 Euro zahlen. Eine zusätzlich von der UEFA angedrohte Sperre von einem weiteren Jahr wurde hinfällig, weil der Verein im Verlaufe des Verfahrens die UEFA-Forderungen erfüllt hatte. Der Club musste nachweisen, dass er keine Verbindlichkeiten gegenüber anderen Vereinen oder Steuerbehörden hat.
Nach der CAS-Entscheidung blieb allerdings unklar, welcher spanische Club den Platz des FC Málaga in der Europa League einnehmen darf. Nach der Abschlusstabelle der Primera División müsste Rayo Vallecano als Achter zum Zuge kommen. Der Madrider Vorortclub, der sich in einem Gläubigerverfahren befindet, hatte jedoch aufgrund seiner Finanzprobleme keine Lizenz für die Europa League erhalten.
Daher kann sich der FC Sevilla als Tabellenneunter Hoffnungen auf eine Teilnahme an dem europäischen Wettbewerb machen. Rayo Vallecano kündigte am Dienstag jedoch an, die Verweigerung einer Zulassung zur Europa League vor dem CAS anzufechten.