Bengalo: Fortuna-Fan soll 1050 Euro Strafe zahlen
Strafbefehl nach Hertha-Spiel. Ein neues Fahndungsfoto sorgt für Ärger.
Düsseldorf. Polizei und Justiz machen Ernst im Kampf gegen Pyrotechnik beim Fußball. Am Freitag wurde ein 28 Jahre alter Fortuna-Fan zu einer Strafe von 1050 Euro verurteilt, weil er nach dem Relegationsspiel gegen Hertha BSC Berlin in der Altstadt einen Bengalo gezündet hatte. Parallel dazu sucht die Polizei Duisburg aktuell einen Düsseldorfer, der beim Gastspiel der Fortuna im vergangenen Dezember einem anderen Fan durch einen Feuerwerkskörper am Auge verletzt haben soll.
Der Fall, der am Freitag vor Gericht verhandelt wurde, führte zum ersten Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft nach dem Spiel am 15. Mai verschickt hat. Weitere sollen folgen. Am späten Abend hatte der 28-Jährige an der Ecke Kurze Straße/Andreasstraße seiner Freude freien Lauf gelassen und den Bengalo gezündet. Da er in einer Menschenmenge stand, schritt die Polizei ein und sorgte dafür, dass der Feuerwerkskörper kontrolliert abbrannte, damit niemand verletzt wurde. Für den Fortuna-Fan gab es eine Anzeige wegen eines „strafbaren Umgehens mit explosionsgefährlichen Stoffen“. Gegen den Strafbefehl hat der 28-Jährige Einspruch eingelegt. Der wird am 13. September verhandelt.
Wie Ralf Herrenbrück, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt, wurden weitere Strafbefehle verschickt. Gegen zwei Jugendliche soll Anklage erhoben werden. Gesammelt wurden außerdem Bilder von gewalttätigen Hertha-Fans. Sie wurden nach Berlin geschickt und sollen dort von den Fahndern ausgewertet werden.
Noch nicht beendet sind übrigens die Ermittlungen wegen des Faustschlags, den der Berliner Leván Kobiashvili Schiedsrichter Wolfgang Stark verpasst haben soll. Der Unparteiische, der auch bei der EM im Einsatz war, konnte noch nicht vernommen werden. Auch beim Verfahren gegen Andreas Lambertz, der ebenfalls einen Bengalo in der Arena in der Hand hielt, gibt es laut Herrenbrück keinen neuen Ermittlungsstand.
Derweil hat die Polizei Duisburg ein Fahndungsfoto eines Fortuna-Fans veröffentlich, der einen anderen Anhänger im Duisburger Stadion durch einem Feuerwerkskörper verletzt haben soll. Ein ähnlicher Fall hatte im April zu großen Protesten unter den Fans geführt. Damals suchte die Polizei Braunschweig zwei Fortuna-Fans, die Pyrotechnik gezündet haben sollen, ebenfalls mit Fahndungsfotos. Die Beschuldigten erlebten in den Tagen danach, sowohl privat als auch beruflich, einen Spießrutenlauf. Der Dachverband Supporters Club kritisierte, dass ein Fahndungsfoto in keinem Verhältnis zur Tat stünde, junge Menschen ohne Beweise an den Pranger gestellt würden. Andere Fans kritisierten, die Polizei hätte auch ohne die Öffentlichkeit, nämlich über die Fanbetreuung des Vereins oder das Fanprojekt an die Daten der Verdächtigen kommen können.
Nach WZ-Informationen wurde auch dieses Mal vor der Veröffentlichung des Bildes durch die Duisburger Polizei das Düsseldorfer Fanprojekt, das einen engen Kontakt zur Fanszene sowie zu Polizei pflegt, nicht kontaktiert. Ramon van der Maat, Sprecher der Duisburger Polizei, verteidigt die öffentliche Suche: „Wir haben alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft. Erst danach hat der Richter entschieden, dass es zu einer öffentlichen Fahndung kommt.“ Auch mit Fortuna hätte man über die Düsseldorfer Polizei gesprochen. Das geschah aber offenbar erst am Montag — da war das Bild bereits im Internet veröffentlicht.