Sportgericht bestraft Juve für diskriminierende Gesänge
Rom (dpa) - Nach den diskriminierenden Gesängen seiner Fans hat das Sportgericht der Serie A den italienischen Fußball-Meister Juventus Turin mit einer Sperrung seiner Fankurve bestraft.
Da es jedoch der erste Verstoß der Fans des Vereins ist, wird die Strafe für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt, wie das Sportgericht mitteilte. Die Fankurve muss daher nur dann tatsächlich geschlossen werden, wenn die Fans des Rekordmeisters innerhalb dieses Zeitraums erneut auffällig werden.
Das Gericht bestrafte den Club damit für die Anti-Neapel- Sprechchöre seiner Anhänger beim 2:0-Sieg gegen CFC Genua am Sonntag. Seit dieser Saison werden in Italien nicht mehr nur rassistische Gesänge bestraft, sondern auch die sogenannte „territoriale Diskriminierung“, das heißt Schmährufe der Fans gegen andere italienische Landesteile.