Keine Verwechslungsgefahr Superstar Messi darf Namen in EU als Marke eintragen

Luxemburg (dpa) - Fußball-Superstar Lionel Messi darf seinen Namen in der EU als Marke für Sportkleidung und Turnartikel schützen lassen.

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Die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen dem Namen Messi und der spanischen Marke Massi würden durch die Bekanntheit des Fußballers neutralisiert, urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg (Rechtssache T-554/14). Damit wurde eine Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgehoben.

Messi hatte im August 2011 seinen Namen als Marke eintragen lassen. Wenige Monate später legte Jaime Masferrer Coma vom Unternehmen Casa Masferrer erfolgreich Widerspruch ein: Die Begriffe Messi und Massi seien in bildlicher und klanglicher Hinsicht nahezu identisch und nur ein Teil der Konsumenten könne die Marken voneinander unterscheiden, argumentierte das EUIPO damals. Casa Masferrer vertreibt unter der Marke Massi Sportartikel.

Zwar bestätigte das EU-Gericht die klangliche Ähnlichkeit der Marken, die bildliche aber nicht. Aufgrund seiner vielen Medienauftritte könne zudem nicht angenommen werden, dass Messi nur einem Teil der Öffentlichkeit bekannt sei. Der durchschnittliche Käufer von Sportkleidung dürfte den Fußballer nach Ansicht des Gerichts kennen.