Urteil des Sportgerichtshofs gegen Simunic bestätigt

Lausanne (dpa) - Die Sperre für zehn Länderspiele und die Geldstrafe von 30 000 Franken für den kroatischen Fußball-Profi Josip Simunic ist rechtens.

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Der Schweizer Bundesgerichtshof in Lausanne veröffentlichte ein entsprechendes Urteil vom 24. Februar, nach dem eine Beschwerde Simunics gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne abgewiesen wurde.

Der 37 Jahre alte Verteidiger von Dinamo Zagreb war vom Weltverband FIFA wegen diskriminierenden Verhaltens zu der Sperre verurteilt worden und hatte daraufhin die WM in Brasilien verpasst.

Simunic hatte nach dem WM-Playoff-Spiel gegen Island am 19. November 2013 in Zagreb gemeinsam mit Zuschauern den sogenannten kroatischen Gruß gezeigt. Diesen hatte die faschistische Bewegung Ustascha während des Zweiten Weltkrieges benutzt.