Vergleich abgelehnt - Conte muss im Wettprozess bangen
Rom (dpa) - Antonio Conte kann im italienischen Fußball-Wettskandal nun doch nicht aufatmen. Das Sportgericht des italienischen Fußballverbandes (FIGC) lehnte den zwischen dem Juve-Trainer und der Anklage ausgehandelten Vergleich im Wettskandal-Prozess überraschend ab.
Drei Monate Sperre und eine Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro seien „nicht angemessen“, urteilte die Kommission am Mittwoch in Rom. Sie forderte beide Seiten auf, sich auf eine härtere Strafe zu verständigen. Ansonsten werde der Fall verhandelt. Contes Verteidiger lehnten das Gericht daraufhin für die Beurteilung eines zweiten Vergleichs ab. Anwalt Luigi Chiappero kündigte den Gang vor die nächsthöhere Instanz an.
FIGC-Chefankläger Stefano Palazzo hatte Conte die Nichtanzeige von zwei mutmaßlichen Spielmanipulationen in der Saison 2010/2011 bei seinem damaligen Club AC Siena vorgeworfen. Der Coach soll von Ergebnisabsprachen in den Partien gegen Novara und Albinoleffe gewusst haben. Sollte der 43 Jahre alte Coach in einem Sportverfahren verurteilt werden, droht ihm eine Mindeststrafe von sechs Monaten.
Das Sportgericht lehnte von den insgesamt 16 vorgeschlagenen Vergleichen sieben ab. Es stimmte dagegen dem Antrag des Erstligisten AC Turin zu. Die Turiner wurden mit einem Punktabzug und 30 000 Euro Geldstrafe belegt. Der Vergleich für Cristian Stellini wurde ebenfalls akzeptiert. Antonio Contes Mitarbeiter im Trainerstab von Juventus Turin wird für zwei Jahre gesperrt und muss eine Strafe von 50 000 Euro zahlen.
Die Verhandlungen vor dem Sportgericht werden bis Freitag fortgesetzt. Es sind insgesamt 46 Spieler, Trainer und Club-Funktionäre sowie 13 Clubs angeklagt. Der prominenteste Spieler ist Juve-Star Leonardo Bonucci. Ob auch der Nationalspieler einen Vergleich anstrebt, ist offen. Dem Vize-Europameister droht eine Sperre von mindestens drei Jahren, weil er während seiner Zeit in Bari an einer Ergebnisabsprache in einem Spiel gegen Udine beteiligt gewesen sein soll.
Unter den angeklagten Vereinen sind auch die Erstligisten AC Siena, Udinese Calcio und FC Bologna. Die Anklagen basieren auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Cremona. Den Verdächtigten drohen nach der Verhandlung vor dem Sportgericht auch noch Zivilprozesse.