Wettprozess: Sapina war „sehr erfolgreich“

Bochum (dpa) - Auch nach 16 Monaten Untersuchungshaft hat Ante Sapina seinen Humor nicht verloren. Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen die mutmaßliche Führungsriege der internationalen Wettbetrüger hat das Landgericht Bochum die Lebensläufe der Angeklagten erörtert.

„Ich war Zocker“, sagte Sapina. „Und ich war sehr erfolgreich wegen meiner Informationsvorteile.“ Richter Wolfgang Mittrup wollte es daraufhin genauer wissen und fragte: „Haben Sie auch heute noch Vermögen? Ein Haus oder eine Yacht?“ Sapina lächelte und antwortete: „Ich hatte einen Porsche - aber der gehört jetzt der Staatsanwaltschaft.“

Diese wirft Ante Sapina und den übrigen Angeklagten Marijo C., Ivan P., Dragan M., Deniz C. und Ramazan K. vor, europaweit für Wettmanipulationen bisher ungeahnten Ausmaßes verantwortlich zu sein. In den Jahren 2008 und 2009 sollen sie insgesamt 47 Fußballspiele verschoben haben. Selbst eine Partie der Champions League und das WM-Qualifikationsspiel Liechtenstein gegen Finnland zählen laut Anklage dazu.

Ante Sapina war schon 2005 in den ersten großen deutschen Fußball-Wettskandal verwickelt. Seine Verurteilung zu zwei Jahren und elf Monaten Haft hat ihn aber nicht sonderlich beeindruckt.

Freimütig erzählte er den Bochumer Richtern, dass er auch während der Verbüßung der Haftstrafe im offenen Vollzug nie den Kontakt zum Wettmilieu aufgegeben habe. Er habe immer hoch gespielt und das gewonnene Geld stets in neue Wetten investiert. Ähnlich äußerte sich in Marijo C. auch der zweite mutmaßliche Drahtzieher der Betrügergruppe. „Ich hatte im Jahr 2006 hohe Verluste gemacht. Danach habe ich alles getan, um dem Minus hinterherzujoggen“, sagte der 35-Jahre alte Wettbüro-Betreiber.

Vier der sechs Angeklagten sitzen bereits seit November 2009 in Untersuchungshaft. Und daran ändert sich auch vorerst nichts. Die Richter wiesen am Donnerstag den Antrag des Herteners Deniz C. auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Es bestehe weiterhin „dringender Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr“, lautete die Begründung. Auch nach so langer Zeit sei die U-Haft noch verhältnismäßig, erklärten die Richter. Der Vorsitzende sagte jedoch: „Sie können davon ausgehen, dass wir die Haftsituation ständig im Blick haben. Wir werden regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.“