Kießlings Phantomtor gilt — kein Wiederholungsspiel

Frankfurt. Das unglaubliche Phantomtor des Leverkusener Stürmers Stefan Kießling wird als gültiger Treffer gewertet. Das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) wies gestern den Einspruch der TSG Hoffenheim gegen die Wertung des mit 1:2 verlorenen Bundesligaspiels vom 18. Oktober ab.

Damit kommt es nicht zu dem auch von vielen Fußballfans geforderten Wiederholungsspiel. Es habe keinen Regelverstoß durch den Schiedsrichter gegeben, entschied das Gericht. Gegen das Urteil kann Hoffenheim Einspruch einlegen.

Kießling hatte den Ball neben den Pfosten geköpft. Durch ein Loch im Netz war der Ball ins Tor gelangt. Schiedsrichter Markus Brych hatte den Treffer anerkannt. Red