DFB-Entscheidung Phantomtor: Falsch, aber unumstößlich

Der DFB sieht trotz des Phantomtors keine rechtliche Grundlage für eine Neuauflage des Spiels Hoffenheim gegen Leverkusen.

Frankfurt. Das unglaubliche Phantomtor von Stefan Kießling bleibt ein gültiger Treffer — und sogar der zuständige Richter des DFB-Sportgerichts ist darüber unglücklich. Der Vorsitzende Richter lehnte den Einspruch des Hoffenheimer Bundesligisten gegen den 2:1-Sieg von Bayer Leverkusen vom 18. Oktober ab.

Für ein Wiederholungsspiel sah er keine Rechtsgrundlage. „Meine Kinder und meine Lebenspartnerin werden mich heute Abend beschimpfen. Ich habe für jeden Verständnis, der anderer Meinung ist. Aber als Richter wende ich Gesetze an“, sagte Hans E. Lorenz nach seinem Urteil zum Skandalspiel von Hoffenheim.

Phantomtor-Schütze Kießling zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert - sichtlich schien ihm der Druck der vergangenen zehn Tage seit der fatalen Entscheidung von Schiedsrichter Felix Brych genommen. Auch Referee Brych wurde entlastet. Weil dem Unparteiischen kein Regelverstoß nachzuweisen war, konnte das Gericht nicht anders entscheiden.

Ein Beigeschmack bleibt aber. „Fragen Sie uns nicht, ob uns das Urteil unter sportlichen Gesichtspunkten gefällt. Ein Einspruchsgrund liegt aber nicht vor“, erklärte Lorenz in der Urteilsbegründung nach 90-minütiger Verhandlung. „Die Tatsachenentscheidung gehört zum System, und es ist nicht unsere Sache, das System zu ändern.“

Die Entscheidung sei zwar falsch gewesen, aber als Tatsachenentscheidung unumstößlich, kommentierte der Mainzer die Situation beim irregulären Treffer Kießlings. Referee Brych hatte das Tor des Stürmers zum 2:0 anerkannt, obwohl der Ball durch ein Loch im Netz von außen ins Tor geflogen war. Die Partie wird mit 2:1 gewertet.

Hoffenheim kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen und vor das DFB-Bundesgericht ziehen. „Wir prüfen das“, sagte Alexander Rosen, Leiter Profifußball des Clubs, und erklärte in einer ersten Reaktion: „Wir sind zunächst unheimlich enttäuscht.“

Die Diskussion und der Prozess wären zu vermeiden gewesen, so Lorenz, „wenn wir uns dazu durchringen könnten, die Torlinientechnologie einzusetzen.

Schiedsrichter Brych konnte das Phantomtor nicht genau erkennen, da ihm Spieler die Sicht versperrt hatten. „Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung“, erklärte er. „Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor.“

1899-Anwalt Markus Schütz warnte: „Wenn dieses Tor heute Bestand hat, dann wird es uns bis zum Saisonende begleiten, möglicherweise noch darüber hinaus.“ Der 2:1-Sieg für Leverkusen könnte Auswirkungen auf Abstieg und Champions-League-Qualifikation haben.

In der Verhandlung trat Kießling als Zeuge auf. Der Angreifer dachte bei seinem Phantomtor im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. Brych sagte über die kurze Unterhaltung mit dem Leverkusener Profi unmittelbar nach dem irregulären Treffer: „Sinngemäß hat er auch Zweifel an der Flugbahn des Balles geäußert. Er hat nicht gesagt, dass es kein Tor war.“