Wuppertaler SV Horst-Buhtz-Stiftung verliert Spendenprozess - 25.000 müssen zurückgezahlt werden

Wuppertal. Die WSV-nahe Horst-Buhtz-Stiftung für Jugendförderung muss die von Ex-Verwaltungsrat Dieter Schauf zur Verfügung gestellten und später wegen Verzögerungen bei der Gründung zurückgeforderten 25.000 Euro bezahlen.

Foto: Wuppertaler SV

Hinzu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten in unterer bis mittlerer vierstelliger Höhe.

Schauf, der im Juni 2017 überwiesen hatte, hatte den Verantwortlichen, wie berichtet, ein Ultimatum bis 30.Septemer 2017 gestellt, sollte die Buhtz-Stiftung bis dahin nicht gegründet sein. Als dieses verstrich, klagte er vor dem Landgericht gegen Verwaltungsratskollege Bernd Gläßel, der das Stiftungskonto verwaltet, zunächst über den Teilbetrag von 12.500 Euro, um die Kosten niedrig zu halten. Richter Oliver Kloß ließ bei der Urteilsverkündigung am Dienstag keinen Zweifel daran, dass die Rückforderung rechtens war, sowohl wegen der klaren Fristsetzung als auch wegen zulässiger Rücknahme einer Schenkung.

Der WSV verkündete unterdessen, dass der volle Betrag von 25.000 Euro bereits auf ein Unterkonto des Schauf-Anwalts überwiesen sei und je nach Ausgang des Verfahrens für die Butz-Stiftung oder andere Zwecke gespendet werden könne. Schauf erklärte, dass er es anderweitig spenden will. Wer die Verfahrenskosten aufbringt, dazu ließen WSV und die in diesem Mai auch ohne das Schauf-Geld schließlich gegründete Buhtz-Stiftung noch nichts verlauten. gh