Handball-Bundesliga Bergischer HC kontert den HBL-Geschäftsführer
Wuppertal/Köln · Nach Anschuldigungen von Frank Bohmann gegenüber dem BHC rund um HSV-Lizenzstreit gehen die Wogen in der Handballszene hoch. Die Bergischen verwehren sich scharf gegen die Vorwürfe.
Während der HSV Hamburg nach dem Entzug der Lizenz durch die Lizensierungskommission der Handball-Bundesliga mit einer Beschwerde vor das Schiedsgericht zieht, gehen rundherum die Wellen hoch. Auslöser sind Äußerungen von HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann, der einerseits die Entscheidung der Lizensierungskommission verteidigte, dem HSV die Lizenz zu verweigern, andererseits aber die Verantwortlichen des Bergischen HC angriff, weil diese, noch bevor die Entscheidung der Kommission gefallen war, eine Klage eingereicht hatte, in der sie eine Aufklärung rund um die vorherige Lizenzvergabe an den HSV einforderte. Bohmann bezeichnete das als „Aufkündigung des Solidarsystems der Lizensierung und Diskreditierung der Lizensierungskommission. „Das kann eigentlich nicht der Weg sein, um eigene Fehlentscheidungen – sportliche wie unternehmerische – zu kompensieren“, schimpfte Bohmann vor dem Hintergrund, dass der BHC durch den Lizenzentzug des HSV als 17. in der Liga bleiben würde.
Der BHC nahm daraufhin am Mittwoch umfangreich Stellung und wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Hier der Wortlaut:
„1. Das Lizenzierungsverfahren stellt kein „Solidarsystem“ dar, sondern den verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Teilnahme an der HBL, der für alle Clubs gleichermaßen gültige und anzuwendende Kriterien aufstellt. Eine Lizenzierung mag vieles sein, aber sicherlich kein auf Solidarität beruhendes System des gegenseitigen Risikoausgleichs (im alleinigen Ermessen der Lizenzierungskommission).
2. In der Vergangenheit hat es im Zusammenhang mit der Lizenzierung der HBL regelmäßig Verfahren sowohl vor ordentlichen als auch vor Schiedsgerichten gegeben, in denen
Entscheidungen der Lizenzierungskommission überprüft wurden (u.a. TuSEM Essen, SG Wallau-
Massenheim, HSV Handball, DHC Rheinland, HBW Balingen). Das Gerichtsverfahren des Bergischen HC stellt damit keine „Diskreditierung der Lizenzierungskommission“ dar, wie Frank Bohmann geäußert hat, sondern es geht allein um die ordnungsgemäße Wahrnehmung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen des jeweiligen Clubs, die zum originären Pflichten- und Aufgabenkreis eines jeden Geschäftsführers einer unternehmerisch tätigen Spielbetriebsgesellschaft gehört. Der Geschäftsführer eines (potentiell) betroffenen Clubs, egal ob wie vorliegend HSV Handball oder Bergischer HC, hat gar keine andere Wahl, als den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen und – abhängig von dem Ergebnis der Bewertung - etwaige Ansprüche mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu verfolgen.
3. Es ist nicht Aufgabe eines HBL-Geschäftsführers und Mitgliedes der Lizenzierungskommission, - zumal während laufender Verfahren – eine öffentliche Bewertung der Geschäftstätigkeit von Lizenznehmern vorzunehmen, gleich ob es den Bergischen HC oder zuvor den HSV Hamburg betrifft. Die Aussagen von Frank Bohmann sprechen insofern für sich. Klargestellt sei jedoch: Der sportliche Verlauf der aktuellen Saison ist für den Bergischen HC unbefriedigend. Zu dieser Feststellung bedarf es keines Hinweises der HBL-Geschäftsführung. Die Wahrung und Integrität des Wettbewerbes bezieht sich im ausdrücklich hervorgehobenen Zweck der Lizenzierungsordnung allerdings nicht allein auf das Sportliche. Einem Club, der seit Jahren seine Lizenz ohne jegliche Auflagen und Bedingungen von der HBL erhält, „unternehmerische Fehlentscheidungen“ vorzuwerfen, steht Herrn Bohmann nicht zu – schon gar nicht medial. Die Bewertung ist inhaltlich vollkommen abwegig und reputationsschädlich.“ red