Russischer Skilangläufer Legkow-Anwalt: IOC urteilte bei Sperre voreingenommen
Bochum (dpa) - Der Anwalt des lebenslang für Olympia gesperrten russischen Skilangläufers Alexander Legkow hat dem Internationalen Olympischen Komitee einen Mangel an Beweisen und Voreingenommenheit vorgeworfen.
Anwalt Christof Wieschemann schrieb am 29. November, sein Mandant hätte sich die Anhörungen durch das IOC ersparen können. „Die Kommission hatte bereits ein Urteil, bevor wir die Tür zum Versammlungsraum öffneten.“ Ermittlungen und Begründung der sogenannten Oswald-Kommission hätten nichts Neues hervorgebracht. Wieschemann will die IOC-Entscheidung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne anfechten.
Das IOC hatte auf 46 Seiten begründet, warum der Sieger über 50 Kilometer bei den Winterspielen im russischen Sotschi 2014 des Dopings überführt ist und seine Goldmedaille verliert. Nach den Ermittlungen des IOC wurde die Urinprobe Legkows ausgetauscht.
Bislang hat das IOC 22 lebenslange Sperren gegen russische Sportler ausgesprochen, die in Sotschi in den den Disziplinen Bob, Skeleton, Skilanglauf, Eisschnelllauf und Biathlon angetreten waren.