Rechtsstreit mit DLV Gericht weist Klage zurück: Kein EM-Doppelstart von Pflieger

Darmstadt (dpa) - Das Landgericht Darmstadt hat die Klage von Läufer Philipp Pflieger abgewiesen, bei den Europameisterschaften in Berlin sowohl über 10.000 Meter als auch im Marathon starten zu dürfen.

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Die Klage des 31-Jährigen aus Regensburg richtete sich gegen den Deutschen Leichtathletik-Verband, der gegen einen Doppelstart war und ihn für die EM vom 6. bis 12. August nur für den Marathon nominiert hat.

Das Gericht begründetet die Entscheidung damit, dass der DLV in den Nominierungsrichtlinien für die EM auch festgeschrieben hat, dass ein Athlet für die Disziplin nominiert wird, in der er die besten Erfolgsaussichten hat. Nach dem Urteil ist zugleich der Weg für Sebastian Hendel vom LG Vogtland für einen 10.000-Meter-Start bei der EM frei. Er ist Vierter der deutschen Rangliste, hat aber ebenfalls die EM-Norm geknackt.

Pflieger hatten für beide Disziplinen den Qualifikations-Richtwert unterboten. Er hat nun noch die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einzulegen.