Damit soll die Inklusion gefördert sowie Athleten mit und ohne Behinderung Rechtssicherheit verschafft werden.
Die Regel 144.3c - beschlossen am 3. November 2014:
„Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“