Ecclestone-Prozess steuert auf Entscheidung zu
München (dpa) - Der Bestechungsprozess gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone steuert möglicherweise auf eine Entscheidung zu. Das Landgericht München sagte die für kommenden Dienstag und Mittwoch geplanten Zeugenaussagen, aber nicht die Verhandlungstermine ab.
Damit dürfte das Gericht Zeit und Raum für Gespräche über eine Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung frei geräumt haben. Zum Stand der Dinge machte das Gericht aber keine Angaben. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete von einem möglichen Deal über 100 Millionen Dollar (74,6 Millionen Euro).
Die Anwälte von Ecclestone hatten am Dienstag überraschend einen Vorschlag gemacht, wie der zähe Prozess zu Ende gehen könnte. Sie beantragten die Einstellung des Verfahrens und boten an, dass Ecclestone 25 Millionen Euro an die BayernLB als Ausgleich zahlen könnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sich „grundsätzlich mit einem solchen Angebot anfreunden“ zu können, eine entsprechende Einigung kam allerdings zunächst nicht zustande.
Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ steht zur Einstellung des Bestechungsprozesses nun die Zahlung von 100 Millionen Dollar an die Staatskasse im Raum - zusätzlich zu möglichen Ausgleichszahlungen an die BayernLB. Dies habe Ecclestone im Beisein seiner Anwälte am Freitag in München mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt, schreibt das Blatt ohne Nennung näherer Quellen. Die Prozessparteien hätten sich auf Anfrage nicht äußern wollen, hieß es weiter.
Die Staatsanwälte werfen Ecclestone vor, Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Mehrheit aus dem Besitz der Landesbank vor acht Jahren 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Er habe damit Einfluss auf den Besitzer der Formel 1 nehmen und seinen Chefposten sichern wollen. Ecclestone weist dies zurück und gab an, sich von Gribkowsky bedroht gefühlt zu haben.
Die Hauptverhandlung läuft bereits seit dem 24. April. Schon zum Auftakt hatten Beobachter eine Einigung erwartet. Das ist nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung möglich und gehört durchaus zum Alltag vor Gericht. Die Gespräche dazu laufen nach Angaben des Gerichts bereits „seit einiger Zeit“. Nun könnte in der kommenden Woche der Prozess ohne Urteil zu Ende gehen.