Hintergrund: Bis zu zehn Jahre Haft für Bestechung
München (dpa) - Bernie Ecclestone droht im Falle einer Verurteilung eine jahrelange Haftstrafe. Das Strafgesetzbuch sieht für Bestechung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Für den besonders schweren Fall der Bestechung sind laut Gesetz ein bis zehn Jahre Haft möglich.
Nach der Zustellung der Anklage muss das Gericht zunächst entscheiden, ob diese zugelassen wird. Erst dann kann es zum Prozess kommen. Vor Gericht müsste Ecclestone persönlich erscheinen. Grundsätzlich hat eine Hauptverhandlung nach Angaben des Oberlandgerichts München stets in Anwesenheit des Angeklagten stattzufinden. Sein Erscheinen kann laut Strafprozessordnung notfalls mittels Haftbefehl erzwungen werden. „Eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist die absolute Ausnahme.“
Die Verhandlung ohne den Angeklagten komme nur infrage, wenn es sich um Bagatelldelikte handelt, in denen keine höhere Strafe als eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu erwarten ist. „Bei Anklagen vor einer großen Wirtschaftsstrafkammer kommt das also nicht infrage“, erläuterte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel.