NADA akzeptiert CAS-Urteil in „Causa Erfurt“
Berlin (dpa) - Nach der Veröffentlichung des Urteils des Internationalen Sportgerichtshofes CAS zur „Causa Erfurt“ hat die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA die Entscheidung akzeptiert.
Allerdings bedauert die NADA, dass die damaligen Regeln der WADA-Verbotsliste nicht eindeutig waren und auch innerhalb der Anti-Doping-Organisationen und unter Wissenschaftlern unterschiedlich interpretiert wurden. Das teilte die NADA mit.
Der CAS hatte im exemplarischen Fall eines Radsportlers, der sich am Olympiastützpunkt Erfurt einer UV-Behandlung seines Blutes unterzogen hatte, auf Freispruch entschieden. Im Urteil hält der CAS fest, dass es sich im vorliegenden Fall der Entnahme, UV-Behandlung und anschließenden Rückführung von bis zu 50 Milliliter Eigenblut nicht um eine verbotene Methode gemäß der vor dem 1. Januar 2011 geltenden WADA-Verbotsliste handelt.
Darüber hinaus stellte das Schiedsgericht fest, dass die Anwendung generell nicht den Tatbestand der verbotenen Methode erfüllt, da mangels der „Erhöhung des Sauerstofftransfers“ der Tatbestand entsprechend der Verbotsliste nicht erfüllt sei.
Seit 2011 hat sich der Anti-Doping-Kampf umfassend weiterentwickelt. Inzwischen hat die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA die Verbotsliste bezüglich der verbotenen Methoden überarbeitet. Somit ist die in Erfurt von Mediziner Andreas Franke praktizierte Methode der Blutbehandlung seit dem 1. Januar 2011 eindeutig in der Verbotsliste erfasst und verboten. Dies hatte die NADA in den Fällen von Eisschnellläuferin Judith Hesse und Radsportler Jacob Steigmiller vor dem Deutschen Sportschiedsgericht explizit klären lassen.
Die NADA begrüßt, dass nun Klarheit in der Rechtslage herrscht. Sie wird auf Grundlage der CAS-Entscheidung prüfen, wie die weiteren Fälle aus dem Zeitraum vor 2011 zu beurteilen sind.