„Der Schritt ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Bundesregierung und das Parlament sollten aber überlegen, über das Erwerbsverbot hinaus den Handel und die bloße Weitergabe sowie den Transport von Dopingmitteln ebenfalls unter Strafe zu stellen“, erklärte BDR-Präsident Rudolf Scharping.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, das bereits mit Strafe belegte Besitzverbot um ein Erwerbsverbot für leistungssteigernde Mittel zu ergänzen. Darüber soll im Bundestag noch vor der Sommerpause abgestimmt werden.