Der ehemalige Profi des früheren Gerolsteiner Rennstalls hatte gegen die Strafe beim CAS Einspruch erhoben, weil er niemals positiv getestet worden war. De Bonis gehörte zu den ersten fünf Radprofis, die nur aufgrund von Auffälligkeiten in ihren Blutpässen 2009 gesperrt worden waren. Die Unregelmäßigkeiten haben die Sperre gerechtfertigt, urteilte jetzt der CAS.