Gericht weist Armstrong-Dopingklage gegen USADA ab
Boston (dpa) - Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. „Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen“, begründete Richter Sam Sparks seine Entscheidung.
Der Jurist hatte vor allem die Länge des 80-seitigen Armstrong-Antrages kritisiert. Derartige Schreiben, so Sparks, würden „eine kurze und einfache Erklärung detaillierter Fakten“ erfordern und keinen „mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe.“ Armstrong hat die Chance, seine Klage zu überarbeiten und erneut einzureichen.
Der ehemalige Radprofi hatte den Verband bezichtigt, mit „bestechender Beeinflussung“ andere Fahrer dazu zu bringen, gegen ihn aussagen zu wollen. Zudem sprach Armstrong von einem „korrupten Gerichtsverfahren.“ Der Texaner hatte gehofft, durch seine Klage bis Samstag eine einstweilige Verfügung gegen die USADA durchsetzen zu können.
Bis dahin muss er sich entscheiden, ob er die Sanktionen der nichtstaatlichen Agentur gegen ihn annimmt und somit unter anderem eine lebenslange Sperre sowie die Aberkennung seiner sieben Tour-de- France-Siege akzeptiert oder die Dopingvorwürfe weiterhin bestreitet und sich vor einem Schiedsgericht verantwortet.
Die USADA hatte den 40-Jährigen vor wenigen Wochen des Dopings beschuldigt und darauf verwiesen, mindestens zehn ehemalige Teammitglieder von Armstrong zu haben, die gegen den Amerikaner aussagen würden. Zudem sei der Verband im Besitz von Armstrong-Blutproben aus den Jahren 2009 und 2010, die „völlig übereinstimmend“ mit Doping sind.
Der 2011 vom Radsport zurückgetretene Armstrong hatte die Einnahmen unerlaubter Mittel stets bestritten und betont, dass er in seiner Karriere mehr als 500 Doping-Proben abgegeben habe und nie auffällig geworden sei.