Schiedsgericht weist NADA-Klage gegen Sinkewitz ab
Köln (dpa) - Radprofi Patrik Sinkewitz hat einen sportrechtlichen Etappensieg errungen. Das deutsche Sportschiedsgericht wies die Klage der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen den 31-Jährigen aus Fulda ab und hob dessen Suspendierung auf.
Dies teilte der Anwalt von Sinkewitz, Rainer Cherkeh, mit. Die NADA hatte beantragt, Sinkewitz lebenslang wegen angeblichen Dopings mit dem Wachstumshormon (HGH) zu sperren. „Ich bin froh und erleichtert, dass es vorläufig zu Ende ist“, sagte der Sportler der „Süddeutschen Zeitung“.
Laut Schiedsspruch wurde der Antrag abgewiesen, weil der NADA der Nachweis nicht gelungen sei, dass Sinkewitz gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen habe. Die NADA kündigte an aber bereits an, den Fall vor das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne zu bringen.
Einzelschiedsrichter Willi Erdmann stellte in dem 68 Seiten langen Schiedsspruch fest, dass die erforderliche wissenschaftliche Verlässlichkeit der in den HGH-Richtlinien der Weltagentur WADA festgelegten Grenzwerte nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Die NADA hatte die Klage bereits im Juli 2011 eingereicht.
„Das Urteil hat aus rechtlicher Sicht grundlegende Bedeutung für die Sportgerichtsbarkeit“, erklärte Anwalt Cherkeh (Hannover) der Nachrichtenagentur dpa. Es geht dabei auch um die Verlässlichkeit des Nachweisverfahrens für HGH. Zudem sollen die Analysewerte von A- und B-Probe voneinander abweichen. „Wie es jetzt aussieht, ist es erst mal ein Etappensieg“, sagte Cherkeh.
Sinkewitz hat die Anwendung des Wachstumshormon stets bestritten. Ob er nun baldmöglichst wieder in den Profi-Radsport zurückkehren werde, ließ er zunächst offen. „Nicht bedingungslos“, sagte er der „SZ“, „es kommt auf die Umstände an, ich mache nur etwas mit Perspektive“. Fit für Rennen sei er aber: „Ich habe immer weiter trainiert.“ Theoretisch kann er nach dem Ende seiner Suspendierung ab sofort wieder an Wettkämpfen teilnehmen.
„Mit diesem Urteil sind wir nicht einverstanden. Insbesondere ist nicht geklärt worden, warum im Blut von Herrn Sinkewitz diese hohen Werte gemessen wurden“, erklärte NADA-Chefjustiziar Lars Mortsiefer in einer Stellungnahme. „Deshalb gehen wir in die zweite Instanz zum CAS.“
Der Radrennfahrer war am 27. Februar 2011 positiv auf das Wachstumshormon getestet worden. Dabei handelte es sich um einen möglichen Zweitverstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, nachdem Sinkewitz bereits 2007 die verbotene Einnahme von Testosteron nachgewiesen worden war. Da er ein Geständnis abgelegt hatte, kam er mit einer einjährigen Sperre davon. Als Wiederholungstäter würde ihm nun ein lebenslanger Bann drohen.