Schumacher-Prozess steht kurz vor den Plädoyers

Stuttgart (dpa) - Der Betrugsprozess gegen Radprofi Stefan Schumacher geht in die entscheidende Phase. Bereits am kommenden Verhandlungstag am 22. Oktober könnte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten.

Kommt auch die Verteidigung Schumachers an die Reihe, fällt das Urteil des Landgerichts Stuttgart wohl am 29. Oktober.

Schumachers Verteidiger Dieter Rössner ist dann von einem Freispruch für seinen Mandaten überzeugt. Wenn man den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ strikt anwende, „dann kann er nicht verurteilt werden“, sagte Rössner am Freitag nach einer kurzen Verhandlung. „Jeder kann glauben, was er will. Das spielt keine Rolle. Wenn ein Zweifel bleibt, kann er nicht verurteilt werden.“ Der für kommenden Dienstag angesetzte Prozesstag wurde abgesagt.

Zuvor hatte das Gericht einen Brief des ehemaligen Teamarztes Ernst Jakob verlesen, den dieser im Dezember 2005 an die Fahrer von Gerolsteiner geschrieben hatte. Darin heißt es unter Punkt zwei „Doping-Bestimmungen“: „Der Schwerpunkt“ werde „sicher wie im vergangenen Jahr der Nachweis von Blutdoping Epo“ sein. Für Rössner dokumentiert das Schreiben, dass es im Team „mehr um die Nachweisbarkeit ging als um das dopingfreie Fahren“.

Schumacher wird vorgeworfen, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt in Höhe von 151 463,50 Euro betrogen zu haben. Bei der Tour de France 2007 hatte Schumacher Doping trotz Nachfrage geleugnet, war aber später positiv getestet und gesperrt worden. Der Radprofi sagt, er habe Holczer aber nicht betrogen, weil dieser von Doping bei Gerolsteiner wusste. Holczer bestreitet das.

Am 17. Verhandlungstag wurde zudem erneut über die Zeugenaussage von Holczers Ehefrau Renate von vor drei Wochen gesprochen. Konkret ging es um einen Medikamentenkoffer, der während der Tour nach Frankreich gebracht worden war. Renate Holczer hatte ausgesagt, es sei üblich gewesen, Material nachzuliefern. Was genau in dem Koffer gewesen sei, habe sie nicht gewusst, da er verschlossen gewesen sei.

Rössner bezeichnete ihre Aussage nun als „geschönte Darstellung“ und schlug vor, den Zeugen Markus Rösch erneut zu hören. Dafür sah das Gericht aber keine Notwendigkeit. Rösch, Sohn des Logistikleiters und auf besagter Fahrt dabei, hatte den Koffer-Transport erstmals thematisiert.