Vesper betont Vorteile des Sportrechts
Frankfurt/Main (dpa) - DOSB-Generaldirektor Michael Vesper hat nach dem Freispruch von Radprofi Stefan Schumacher im ersten Strafprozess gegen einen deutschen Dopingsünder die Vorteile des Sportstrafrechts herausgestellt.
„Es ist ein quälend langes Verfahren gewesen. Das zeigt einmal mehr, dass das sportrechtliche System, das auf der Schuldvermutung basiert, schneller und härter sanktioniert als das Strafrecht“, sagte Vesper im Anschluss an die Präsidiumssitzung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Frankfurt.
Vesper betonte zudem, dass es sich für Schumacher nur um einen Freispruch vom Vorwurf des Betruges gegenüber seinem Arbeitgeber handele. „Dass er gedopt hat, steht außer Zweifel. Vom Sport ist er deshalb für zwei Jahre gesperrt und aus den Ergebnislisten getilgt worden“, sagte der Generaldirektor.