Fall Werth: Einstweilige Verfügung aufgehoben
Warendorf (dpa) - Im Streit mit der Dressurreiterin Isabell Werth hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Münster hob die von Werth erwirkte einstweilige Verfügung gegen FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach wieder auf.
Die Reiterin hatte Lauterbach eine Aussage über Gutachten untersagen wollen, die im Fall der verbotenen Medikation ihres Pferdes El Santo erstellt worden waren.
Werth hatte die positive Probe der Substanz Cimetidin im Sommer 2012 mit Problemen des Tränkesystems in ihrem Stall begründet und dafür Sachverständige eingeschaltet. Diese hatten bestätigt, dass das Tränkesystem eine mögliche Ursache sein könne. Lauterbach hatte dazu gesagt: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“
Werth war im November 2013 zu einer sechsmonatigen Sperre verurteilt worden. Die Strafe der Reiterin aus Rheinberg ist wegen der Berufung nicht rechtskräftig. Die nächste Instanz entscheidet Mitte März.