Olympiasiegerin Werth atmet auf: Verfahren eingestellt
Warendorf (dpa) - Isabell Werth kann aufatmen. In zweiter Instanz hob am Montag das Große Sportgericht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die sechsmonatige Sperre gegen die fünfmalige Dressur-Olympiasiegerin wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo auf.
„Endlich ist das Thema durch“, kommentierte Werth das Ende der juristischen Auseinandersetzung. „Das hat mich zwei Jahre lang abends beim ins Bettgehen und morgens beim Aufstehen begleitet.“
Im Juni 2012 war bei El Santo nach den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld die verbotene Substanz Cimetidin festgestellt worden war. Das Große Sportgericht befand, dass es sich nur um einen leichten Verstoß handele und daher das Verfahren eingestellt werden könne. Werth muss die Kosten des Verfahrens tragen und eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro zahlen. Von der ersten Kammer der Disziplinarkommission war die Reiterin im Sommer vergangenen Jahres noch für sechs Monate gesperrt worden. Das Gremium ging davon aus, dass die positive Kontrolle auf eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung im Stall von Werth zurückzuführen war.
„Gott sei Dank ist es vorbei“, sagte sie nach dem Spruch des Sportgerichts auf der Rückfahrt vom Verbandssitz in Warendorf ins heimischen Rheinberg: „Besser es ist spät vorbei als gar nicht.“ Mit der Einstellung ist eine zähe Auseinandersetzung zwischen Werth und dem Verband beendet, der auch ordentliche Gerichte beschäftigte. So hatte die Reiterin vor dem Landgericht Münster Anfang Februar eine einstweilige Verfügung gegen FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erwirkt, die einen Monat später wieder aufgehoben wurde. Die Reiterin hatte Lauterbach eine Aussage über Gutachten untersagen wollen, die im Fall der verbotenen Medikation erstellt worden waren.
„Jetzt kann ich mich wieder auf den Sport konzentrieren“, sagte Werth. Auch für den Verband erleichtert das Ende der Auseinandersetzung die Situation, denn Werth ist eine Kandidatin für die Weltmeisterschaft Ende August in Frankreich.
Werth hatte als Grund für die positive Probe eine Verunreinigung einer Urinprobe des Pferdes durch eine Kontamination des Tränkesystems in ihrem Stall angegeben. Dies hatte sowohl ein von ihr beauftragter Sachverständiger als auch ein von der FN bestellter Fachmann für möglich gehalten.
Die bei El Santo festgestellte Substanz Cimetidin wird unter anderem bei Magengeschwüren eingesetzt. International ist das Mittel erlaubt, bei nationalen Turnieren aber verboten. Wäre die Probe bei einer international ausgeschriebenen Veranstaltung genommen worden, wäre dies für Werth folgenlos geblieben. Auch dies wurde von der zweiten Instanz berücksichtigt.