19-Norandrosteron gehört zur Gruppe der S1.1 Anabolika auf der WADA-Verbotsliste. Wie die IBU und der lettische Verband mitteilten, verzichtete Piksons auf die Öffnung der B-Probe. Die A-Probe war in einem Kölner Labor untersucht worden. Die IBU leitete ein Disziplinarverfahren ein. Die Sperre bleibt bis zur Entscheidung des IBU-Anti-Doping-Panels bestehen, das den Fall nun verhandelt. Im Höchstfall droht Piksons eine zweijährige Sperre.
N ach Angaben des lettischen Biathlon-Verbandes vom Mittwoch bestreitet Piksons wissentlich verbotene Substanzen oder Mittel eingenommen zu haben. Piksons habe zudem seinen Rückzug vom professionellen Sportbekanntgegeben, teilte der Verband in Riga mit.