Nach Dopingstrafe: Sachenbacher lässt Gang vor CAS offen
München (dpa) - Nach dem Schock über die Doping-Höchststrafe schließt Evi Sachenbacher-Stehle den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS nicht aus.
„Wir sind im Moment dabei, das umfangreiche Urteil im Detail zu analysieren. Alles Weitere wird entschieden, sobald wir uns ein vollständiges Bild gemacht haben“, erklärte Marc Heinkelein, der Anwalt der Biathletin.
Der Biathlon-Weltverband IBU hatte die 33-Jährige am Mittwoch wegen ihres positiven Dopingbefundes bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi rückwirkend für zwei Jahre gesperrt. Die 2012 zum Biathlon gewechselte zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin hält das harte Urteil für ungerecht.
„Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher EPO Dopingsünder gestellt wird“, erklärte Sachenbacher-Stehle und sprach von einem „heftigen Urteil“. Bei den Sotschi-Spielen war ihr bei der Analyse der Dopingprobe das verbotene Stimulanzmittel Methylhexanamin nachgewiesen worden.
Überrascht vom hohen Strafmaß sind auch der Deutsche Skiverband (DSV) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). „Es ist ein hartes Urteil für den Gebrauch von Stimulanzmitteln, die im Wettkampf - übrigens nicht im Training - verboten sind“, erklärte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper. „Offensichtlich hat der Weltverband keine mildernden Umstände gesehen, das hat mich angesichts anderer ähnlicher Fälle schon ein wenig erstaunt.“
Auch der für seine Null-Toleranz-Politik bekannte DSV reagierte mit Verwunderung auf den zweijährigen Bann. „Dass Evi Sachenbacher nach ihrem Dopingvergehen von Sotschi eine Sperre erhält, war relativ klar. Allerdings hat uns die Dauer von zwei Jahren schon überrascht, weil die Regelsperre üblicherweise für bewusstes Dopen verhängt wird“, sagte DSV-Präsident Franz Steinle laut einer Stellungnahme. „Wir gehen hingegen davon aus, dass Evi Sachenbacher fahrlässig gehandelt hat.“ Vom DSV hat sie, so erklärte Steinle, voraussichtlich keine weiteren Sanktionen zu erwarten. Sie bleibe aber als Konsequenz aus der IBU-Entscheidung für alle Lehrgangsgruppen gesperrt. Die Karriere der einstigen Vorzeigeathletin dürfte damit beendet sein.
Neben Sachenbacher-Stehle war zeitgleich auch die Russin Irina Starych, der EPO-Doping nachgewiesen wurde, für zwei Jahre aus dem Verkehr gezogen worden. Die Urteile hatte das Anti-Doping-Panel der IBU, ein von der Biathlon-Union völlig unabhängiges Gremium, gefällt.
Für Sachenbacher-Stehle war die gleichzeitige Verkündung des Urteils gegen Starych ein willkommener Anlass, in die Offensive zu gehen. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll“, erklärte sie in einer schriftlichen Mitteilung. Der anwaltliche Vertreter der IBU habe dies sogar bereits vor der Anhörung unmissverständlich in seinem Schriftsatz zum Ausdruck gebracht. „Er forderte die Höchststrafe und berief sich dabei unter anderem darauf, dass eine Reduzierung der Strafe ein falsches Zeichen an die Biathlonwelt aussenden würde“, so Sachenbacher-Stehle weiter. „Das hat meiner Meinung nach mit sachgerechten Erwägungen nichts mehr zu tun, sondern ist ausschließlich verbandspolitisch motiviert.“
Wenige Tage zuvor war die Sperre des jamaikanischen Sprinters Asafa Powell durch den CAS um zwölf auf sechs Monate verkürzt worden. Er war nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wie Sachenbacher-Stehle positiv auf ein Stimulanzmittel getestet worden. „Die Verbände behandeln Fälle sowas von unterschiedlich. Da fragt man sich, was der Grund dafür ist“, kritisierte Experte Fritz Sörgel das unterschiedliche Vorgehen.
Allerdings sei dies keine Ausrede für Athleten, denen verbotene Substanzen nachgewiesen würden. „Jeder ist für seinen Körper verantwortlich, und für den einen Athleten sind Stimulanzien das richtige Dopingmittel und für andere EPO“, erklärte der Nürnberger Pharmakologe. „Ich bin für eine Gleichbehandlung. Wenn wir das Prinzip der strict liability aufgeben, sind wir verloren.“