Machata legt beim BSD Einspruch gegen Sperre ein
Wiesbaden (dpa) - Die sportliche Zukunft von Bobpilot Manuel Machata in Deutschland liegt nun in juristischer Hand. Sein Anwalt Thomas Fleischer hat Einspruch gegen das Urteil des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) eingelegt, Machata mit einer einjährigen Wettkampfsperre zu belegen.
„Diese Sperre greift ins Grundrecht des Herrn Machata ein. Dafür braucht man eine Rechtsgrundlage“, sagte Fleischer der Nachrichtenagentur dpa. „Wir können aber keine Rechtsgrundlagen erkennen. Uns wurden sie bisher auch noch nicht genannt. Ohne Rechtsgrundlage kann man auch nicht in die Grundrechte eines Sportlers eingreifen.“ Die Begründung soll in Kürze an den BSD-Rechtsausschuss gehen, der im April tagen will.
Der nicht für Olympia qualifizierte Mahata hatte in Sotschi Kufen an den späteren Doppel-Olympiasieger Alexander Subkow aus Russland weitergegeben. Daraufhin sprach der deutsche Verband eine einjährige Wettkampfsperre und eine 5000 Euro-Geldstrafe aus. Zudem wirft der BSD Machata „ein treuwidriges Verhalten gegen die eigene Organisation vor“.
Jurist Fleischer stellte in Bezug auf die Athletenvereinbarung sofort eine Verbindung zum Prozess von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein her. „Der verbandsinterne Rechtsweg ist ja vorgeschrieben. Aber am Ende aller Tage - das hat man ja bei der Entscheidung von Claudia Pechstein gesehen - hat das Gericht erklärt, dass der Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ausgeschlossen ist“, betonte Fleischer. Daraus könne man lernen, dass sich die Verbände nicht einfach darauf berufen können, dass man nicht vor ein ordentlichen Gericht gehen kann. „Doch das Landesgericht München ist nicht der Bundesgerichtshof“, meinte Fleischer und betonte: „Wir gehen Schritt für Schritt und gehen davon aus, dass es soweit nicht kommen wird.“
Das Landgericht München hatte Ende Februar die Schadensersatzklage von Pechstein zwar zurückgewiesen, aber die geschlossenen Schiedsvereinbarungen mit den Verbänden für unwirksam erklärt. Damit stellt die Kammer des Landgerichts das gesamte System der Sportgerichtsbarkeit infrage. Auch Machata unterschrieb eine Athletenvereinbarung mit dem BSD. In dieser steht unter Punkt 9: Über alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und allen in Bezug genommenen Regelwerken (...) entscheidet der Ständige Rechtsausschuss des BSD. (...) Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nach Ansicht des BSD-Präsidiums hätte man Machata, der als Sportsoldat einem Kontrahenten mit der Weitergabe seiner Kufen gestärkt hat, auch fristlos kündigen können. „Aber das war der letzte Warnschuss“, sagte Norbert Hiedl, Vorstand Recht im BSD, am Mittwoch der dpa. „Wir wollen Machata noch eine Chance geben. Er hat nur eine Wettkampfsperre, keine Trainingssperre - das verkennen einige Personen. Er kann also alle vier Bahnen in Deutschland nutzen und wie Phönix aus der Asche zurückkommen.“