Pechstein erneuert Kritik an Athletenvereinbarung

Inzell (dpa) - Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat ihre grundsätzliche Kritik an der Athletenvereinbarung bekräftigt, die deutsche Spitzensportler unterschreiben müssen.

Dies bedeute den Verzicht „auf das verfassungsmäßig garantierte Recht, ein ordentliches deutsches Gericht anrufen zu dürfen“, schrieb Pechstein am Freitag auf ihrer Homepage.

Die 41-Jährige kämpft nach ihrer 2009 verhängten zweijährigen Sperre wegen auffälliger Blutwerte um die Wiederherstellung ihres Rufes. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre bestätigt. Pechstein macht eine ererbte Blutanomalie für die Werte verantwortlich und klagt vor dem Münchner Landgericht auf Schadenersatz in Millionenhöhe gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft.

Pechstein hatte jüngst mit einem Aufruf bei anderen Athleten um Unterstützung für ihre grundsätzliche Kritik geworben. Mit ihrer Unterschrift erklären die Athleten, sie empfänden es als „absurd“, eine Entschädigung bei demselben ausländischen Schiedsgericht einklagen zu müssen, das über die Dopingsperre entschieden habe.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte die Kernthesen des Aufrufes als unzutreffend zurückgewiesen. Pechstein antwortete nun, wenn Zivilrechtsweg und sportrechtlicher Weg gleichberechtigt nebeneinander stünden, solle ihr der DOSB den Weg zeigen, der zur Wiederaufnahme ihres Verfahrens führe.