Pechstein-Prozess forciert CAS-Reform
Berlin (dpa) - Das Beben der weltweiten Sportgerichtsbarkeit geht weiter. „Der Druck steigt. Es wird sportpolitisch einiges bröckeln“, erklärte der Sportrechtler Michael Lehner nach dem Schadenersatzprozess von Claudia Pechstein vor dem Oberlandesgericht München der Nachrichtenagentur dpa.
„Dieses Verfahren bringt Bewegung in die gesamte Sportgerichtsbarkeit“, prognostizierte der Heidelberger Experte. Das Gericht hatte ein Urteil zwar erst für den 15. Januar 2015 angekündigt. In der Verhandlung bestätigten die Richter aber auch in zweiter Instanz die massiven Zweifel an der Wirksamkeit der Schiedsgerichtsbarkeit und erschütterten mit ihren Vorwürfen den 1984 ins Leben gerufenen Internationalen Sportgerichtshof CAS in seinen Grundfesten.
Der CAS sei „noch nie ein echtes Schiedsgericht gewesen und die Auswahl der Richter auf der geschlossenen Liste schon recht merkwürdig“, bestätigte Lehner. Insofern sei der von Pechstein erwirkte Prozess „ein ganz tolles Verfahren“, das den Verbänden klar zeige: „So wie bisher geht es nicht weiter. Der CAS muss reformiert werden.“ Das zu erwartende Urteil sei „ein Erfolg für die Sportler und ein gerechtes Fairplay“, meinte Lehner.
Es wird nun erwartet, dass das OLG Pechsteins Klage annimmt und das Urteil an den Bundesgerichtshof zur Prüfung weiterleitet. „Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil stützen, werden deutsche Verbände keine Vereinbarung mehr schließen, die deutsches Recht aushebeln“, ist sich Lehner sicher. Und dann sei es die Frage, „wie stark der deutsche Sport sei, das auch international durchzusetzen. Das Urteil wird Auswirkungen auf die gesamte Sportwelt haben“, sagte Lehner.
Es wird nun erwartet, dass das OLG Pechsteins Klage annimmt und das Urteil im Falle der Revisison durch die ISU am Bundesgerichtshof geprüft wird. Die Frist für die Revision nach dem Urteil im Januar beträgt vier Wochen. „Sollte auch der Bundesgerichtshof das Urteil stützen, werden deutsche Verbände keine Vereinbarung mehr schließen, die deutsches Recht aushebeln“, ist sich Lehner sicher. Und dann sei es die Frage, „wie stark der deutsche Sport sei, das auch international durchzusetzen. Das Urteil wird Auswirkungen auf die gesamte Sportwelt haben“, sagte Lehner.
In der Verhandlung hatte der beisitzende OLG-Richter Gunnar Cassardt den CAS für „strukturelle Defizite“ gerügt. Er führte aus, wie der CAS seine Richter aus einem Gremium auswähle, in dem mehr Vertreter von Verbänden als von Sportlern säßen. Weil dieses Gremium die Richter mit einfacher Mehrheit benenne, könnten die Verbände theoretisch immer ihnen genehme Richter in den CAS schicken. Auch daher reklamierten die Richter eine „unzulässige Monopolstellung“ der Verbände.
Während Pechstein-Anwalt Thomas Summerer formulierte: „Die Existenz des CAS ist infrage gestellt worden“, vertritt Sportrechtler Jan Räker eine andere Meinung: „Es wird immer Gründe für Sportler geben, sich für das Sportgericht und nicht für ein Zivilgericht zu entscheiden“, sagte der Hamburger Jurist der dpa. Er sieht dennoch Reformen des CAS als durchaus wünschenswert: „Weitere Verbesserungen als Reaktion auf Kritik sind positiv. Eine Wahlfreiheit für Sportler wird aber nicht das Ende der Sportgerichtsbarkeit sein“, sagte er.
Summerer versuchte vor Gericht die Zusammensetzung des CAS-Panels im Fall Pechstein so zu beschreiben: „Stellen Sie sich vor, es gibt ein Fußball-Endspiel Deutschland gegen Italien. Und der Schiedsrichter, Linienrichter und Sachverständige sind Italiener.“
ISU-Anwalt Dirk-Reiner Martens, der selbst auch als CAS-Richter tätig ist, beschränkte sich vor Gericht auf die Verteidigung des Sportgerichtshofes. „Das sind Mutmaßungen, die man rechtlich nicht untermauern kann“, erwiderte er. Es gebe derzeit eine Liste von 302 Namen, aus denen die Richter ausgewählt werden könnten, sagte er und verteidigte die Integrität der CAS-Richter. „Er ist ein Hardliner, aber ein sympathischer Kollege. Martens ist im System immanent und muss ja wettern“, urteilte Lehner. Er lobte zugleich den Deutschen Leichtathletik-Verband, der seinen Athleten seit Jahren eine Wahlfreiheit zwischen Sport- und Zivilgerichten einräumt.