Pechstein stellt ISU Ultimatum

Berlin (dpa) - Claudia Pechstein lässt im Kampf um ihr verlorenes Image nicht locker und hat dem Eislauf-Weltverband ISU ein Ultimatum gestellt. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin will die ISU zwingen, auf ihre Selbstanzeige wegen weiter extremer Retikulozytenwerte zu reagieren.

In einem Schreiben ihres Anwalts teilte sie der ISU mit, dass sie dem Weltverband eine Frist bis 1. Dezember 2011 setzt und ansonsten vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen wird. „Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Die ISU muss nun endgültig Farbe bekennen. Ansonsten bringe ich den Sachverhalt erneut vor den CAS“, erklärte die 39 Jahre alte Berlinerin.

Am 8. Februar 2011 war ihre zweijährige Sperre wegen erhöhter Retikulozytenwerte abgelaufen. Pechstein erkämpfte im März zwei Bronzemedaillen bei den Weltmeisterschaften in Inzell und wies dabei bei ISU-Tests erneut so extrem hohe Blutwerte auf, die noch reichlich zwei Jahre zuvor zu ihrer Sperre geführt hatten. Experten hatten ihr inzwischen eine Blutanomalie als Ursache der Werte bescheinigt.

Die ISU hatte bereits vor einigen Wochen dem deutschen Verband DESG mitgeteilt, dass sie nicht gedenke, mit der Athletin direkt zu kommunizieren. Sie werde nach Ablauf ihrer Sperre behandelt wie jede andere Athletin auch, teilte der Weltverband mit. Zuvor hatte Pechstein von der ISU eine Ausnahmegenehmigung wegen ihrer Blutwerte gefordert, die man ihr verweigerte.

Im Schreiben ihres Berliner Anwalts Alexander Friedhoff stellt Pechstein nun die ISU vor zwei Alternativen: Entweder ein neues Verfahren gegen sie zu eröffnen oder auf das Verfahren zu verzichten und zu erklären, warum die ISU nach den abnormalen Retikulozyten-Werten der WM in Inzell nicht von Doping ausgeht.

Der Anwalt machte unter Hinweis auf den Paragrafen 7.2 des WADA-Codes klar, dass der Verband verpflichtet sei, sich nachrichtlich an seine Mandantin zu wenden. Dort sei geregelt, „dass ein Athlet zu informieren ist, wenn die Anti-Doping-Agentur beschließt, ein von der Norm abweichendes Analyse-Ergebnis nicht als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zu werten.“

Die WADA hatte nach dem Fall Pechstein ihren Code geändert und festgelegt, dass kein Athlet durch indirekten Beweis - nur auf Grundlage eines überhöhten Wertes - bestraft werden dürfe. Pechstein hatte gegen die Entscheidung der ISU und die Bestätigung durch den CAS alle juristischen Mittel ausgeschöpft und war in allen Instanzen gescheitert.