Schadenersatz-Prozess: Pechstein legt Berufung ein
Berlin (dpa) - Claudia Pechsteins Prozess-Marathon geht weiter. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin hat gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung eingelegt.
„Ich glaube nach wie vor, dass am Ende die Gerechtigkeit siegen wird und der Weltverband mich für den angerichteten Schaden entschädigen muss“, sagte die 42 Jahre alte Berlinerin in einer Mitteilung.
Der Schritt in die nächste Instanz richte sich jedoch nicht mehr gegen die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG, sondern nur gegen den Eislauf-Weltverband ISU, hieß es weiter. „Wir bezweifeln, dass der CAS ein Schiedsgericht nach deutschen Maßstäben ist, und werden diese Frage einer höchstrichterlichen Klärung zuführen“, sagte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer.
Im Februar war Pechstein mit ihrer Schadenersatzklage über 3,5 Millionen Euro gegen ISU und DESG vor dem Landgericht München I gescheitert. Das Gericht hatte dabei aber die geschlossenen Schiedsvereinbarungen Pechsteins mit den Verbänden für unwirksam erklärt, da sie nicht freiwillig unterzeichnet worden seien.
Die Eisschnellläuferin war zwischen 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Pechstein bestreitet Doping, sie macht eine vererbte Anomalie dafür verantwortlich.