Nach einem Berufungsantrag der vier Athleten sowie deren Anhörung vor dem FIS-Dopingpanel wurde die Entscheidung getroffen, die sich an den Verfahren gegen Legkow und Below orientiert. Nach Mitteilung der FIS können die Athleten nun noch den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne anrufen.
Die sechs russischen Langläufer waren suspendiert worden, nachdem im McLaren-Report ihre Namen in Zusammenhang mit möglichen Dopingverstrickungen vor und während der Olympischen Winterspiele in Sotschi 2014 aufgetaucht waren. Dopingvergehen konnten ihnen bislang allerdings nicht nachgewiesen werden.